Weil die Ausbreitungsberechnung der Gerüche der G._____ GmbH, T._____, vom Oktober 2021 (vgl. insbesondere S. 25 f., act. 129/130) ergeben hat, dass die Geruchsbelastung der Beschwerdeführenden erheblich reduziert werden kann, wenn das heute offene und etwa 60 m vom Wohnhaus der Beschwerdeführenden entfernte, nordöstlich an Fermenter und Nachgärer angrenzende Substratlager dreiseitig eingewandet und überdacht wird, haben die Gesuchsteller ihr Baugesuch entsprechend ergänzt.