Sie ist als Gesellschaft weder partei-, prozess- noch betreibungsfähig. Gesuchsteller und Baubewilligungsnehmer sind deshalb vorliegend die drei Gesellschafter der einfachen Gesellschaft Firma H._____, nämlich D._____, aus Q._____, E._____, aus R._____ und F._____, aus S._____. Gesellschafter D._____, welcher als Eigentümer der Parzelle Nr. aaa das Baugesuch für die Bauherrschaft vom 21. September 2020 unterzeichnet hat (vgl. act. 74), hat auch die Projektänderung vom 19. Januar 2022 (vgl. act. 174) als "Co Betriebsleiter Firma H._____" sowie die Baugesuchspläne namens der Firma H._____ unterschrieben. Gemäss Art.