"Ziff. 61ter Die vorstehende Eigentumsbeschränkung gemäss Ziffer 61bis (Betriebskonzept) wird gestützt auf § 163 Abs. 1 lit. a BauG im Grundbuch auf der Parzelle aaa angemerkt. Der Gemeinderat veranlasst die Anmerkung nach Rechtskraft der Baubewilligung auf Kosten der Gesuchstellerin." 8 von 9 b) Dispositivziffer 3 Satz 1 des Entscheids der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 22. Oktober 2021 wird wie folgt präzisiert (Änderungen in kursiver Schrift):