Gemäss dem aktuellen Vorprojekt würden einzig die Rabatten sowie die direkte Ausfahrt in die Kantonsstrasse Kxy auf der Parzelle aaa vom Ausbau beansprucht werden. Ein Kreisverkehr sei nicht geplant (vgl. Stellungnahme der Abteilung Tiefbau BVU, Seite 2, act. 160). Damit besteht keine Veranlassung, dem zu beurteilenden Projekt aus Gründen der Ausbausicherheit die Bewilligung zu verweigern. 4. Kostenverlegung 4.1