Die Abstände werden vorliegend zwar teilweise unterschritten, dabei handelt es sich jedoch um untergeordnete Bauten, welche gemäss Ziffer 10 der kantonalen Zustimmung (act. 94) mit einem Beseitigungsrevers belegt und somit bei Aufforderung durch die jeweilige Eigentümerschaft auf eigene Kosten zu beseitigen sind. Darüber hinaus führt die Abteilung Tiefbau BVU aus, dass derzeit keine über den Strassenabstand hinausgehende wesentliche Beanspruchung der Parzellen aaa und ddd durch den Ausbau des Knotens vorgesehen ist. Gemäss dem aktuellen Vorprojekt würden einzig die Rabatten sowie die direkte Ausfahrt in die Kantonsstrasse Kxy auf der Parzelle aaa vom Ausbau beansprucht werden.