Diverse Massnahmen wurden dabei bereits umgesetzt. So wurde insbesondere die Situation mit den Sichtzonen bei der Einmündung der Z-Strasse in die R- Strasse verbessert und für das Gebiet Tempo 30 eingeführt. Hinzu kommt, dass auch die für Fragen des Verkehrs und der Verkehrsbelastung zuständige Abteilung Verkehr BVU die Erschliessung vorliegend als ausreichend beurteilt (vgl. Stellungnahme vom 7. März 2022, Seite 3, act.157). 2.2.4