5 von 9 hauptsächlich auf die Aussenparkplätze verteilen werden. Der durch den Gastronomiebetrieb auf der Erschliessung – insbesondere auf der Z-Strasse – verursachte Mehrverkehr kann daher als sehr gering angesehen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass im vorliegenden Projekt kein Abzug aufgrund des Standorttyps gemäss VSS 60 290 erfolgte, sondern die volle Anzahl an Parkplätzen eingeplant ist. Die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr beziehungsweise mit dem Langsamverkehr ist daher nicht berücksichtigt. Entsprechend werden die geplanten Parkfelder nicht voll ausgelastet sein. 2.2.2