Bei der Ausarbeitung der BNO entschied die Gemeinde somit bewusst, dass eine Überbauung der Parzelle aaa unabhängig von der erschliessungsmässigen Lage im Gebiet R. grundsätzlich möglich bleiben soll. Es bleibt zu prüfen, ob die konkret geschaffene zusätzliche Verkehrsbelastung der Erteilung einer Baubewilligung entgegensteht. 2.2.1