Neben der Strassenbreite müssen Erschliessungen auch hinsichtlich der aufnehmbaren Verkehrsmenge für die vorgesehene Nutzung ausreichend sein. Das Gebiet R. gilt als verkehrsmässig überlastet, weshalb anlässlich der Revision der Nutzungsplanung im Jahr 2022 (von der Gemeindeversammlung beschlossen am 10. Juni 2021 und durch den Regierungsrat genehmigt am 6. April 2022) eine Erschliessungsplanplicht eingeführt wurde. Von dieser Erschliessungsplanpflicht wird Parzelle aaa jedoch gerade nicht erfasst. Dabei war sich die Gemeinde neben der Erschliessungsproblematik auch den Überbauungsplänen der Bauherrin bewusst.