Es liegt also im Interesse der Bauherrin beziehungsweise des Grundeigentümers, die Verpflichtung zur Einhaltung des Betriebskonzepts über die Mietverträge an ihre künftige Mieterschaft weiterzugeben. Die Auflage in der Baubewilligung stellt sodann eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung dar, welche auch gegenüber den Rechtsnachfolgenden der Bewilligungsnehmerin beziehungsweise des Grundeigentümers durchgesetzt werden kann. Weil diese – insbesondere da eine Anlieferung mit LKW nicht möglich ist – mitunter grosse Auswirkungen auf allfällige Rechtsnachfolgende haben kann, besteht ein erhöhtes Interesse an der Rechtssicherheit.