Da die R-Strasse auf der der Bauparzelle zugewandten Strassenseite den eingereichten Bauplänen zufolge auch nach Ausführung des Bauprojekts über eine einseitige Seitenfreiheit verfügt, kann der Sicherheitszuschlag für diese Seite weggelassen werden (vgl. VSS 40 200a und VSS 40 201). Damit ergibt sich, dass die rund 6,00 m breite R-Strasse im Einmündungsbereich in die S-Strasse für den Begegnungsfall Lieferwagen/LKW ausreichend ausgebaut ist. Der Ausbaustand entspricht in diesem Punkt somit dem im Betriebskonzept vorgesehenen Anlieferungsplan und die Erschliessung ist folglich auch in dieser Hinsicht als ausreichend anzusehen. 2.1.6