Bei diesem Begegnungsfall ergibt sich eine minimale Strassenbreite von 5,40 m, welche sich zusammensetzt aus der Grundabmessung für Lieferwagen (2,20 m), dem zweifachen Sicherheitszuschlag (2 x 0,20 m), der Grundabmessung für Lastwagen (2,50 m) und einem einfachen Sicherheitszuschlag (0,30 m). Da die R-Strasse auf der der Bauparzelle zugewandten Strassenseite den eingereichten Bauplänen zufolge auch nach Ausführung des Bauprojekts über eine einseitige Seitenfreiheit verfügt, kann der Sicherheitszuschlag für diese Seite weggelassen werden (vgl. VSS 40 200a und VSS 40 201).