Da das Betriebskonzept vorsehe, dass keine Zufahrten mit LKW erfolgen, sei die direkte Ausfahrt in die S-Strasse vorliegend nur für schwere Fahrzeuge der Kehrrichtabfuhr erlaubt. Entgegen der Ansicht der Abteilung Verkehr BVU ergibt sich diese Auffassung jedoch weder aus der kantonalen Zustimmung noch aus der kommunalen Baubewilligung in genügender Klarheit. Satz 1 der Dispositivziffer 3 der kantonalen Zustimmung vom 22. Oktober 2022 ist folglich dahingehend zu präzisieren, dass nur Lastwagen der Ver- und Entsorgung (vorliegend nur Kehrrichtabfuhr) direkt über die mit elektrischen Pollern gesicherte Ausfahrt auf die S-Strasse einmünden dürfen. 2.1.5