Die Fachabteilung führte dazu aus, Dispositivziffer 3 der kantonalen Zustimmung vom 22. Oktober 2022 (act. 95), wonach die direkte Ausfahrt auf die Kxy nur durch Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung erfolgen dürfe, beziehe sich einzig auf schwere Fahrzeuge und damit auf Lastwagen. Diese würden mehr Platz zum Manövrieren brauchen, weshalb ihnen das Umfahren des geplanten Gebäudes – wenn überhaupt – nur sehr langsam möglich sei. Da das Betriebskonzept vorsehe, dass keine Zufahrten mit LKW erfolgen, sei die direkte Ausfahrt in die S-Strasse vorliegend nur für schwere Fahrzeuge der Kehrrichtabfuhr erlaubt.