3 von 9 möglich sei (vgl. Schreiben der Bauherrin vom 10. September 2022, S. 2, act. 85). Die Abteilung Verkehr BVU äusserte sich in ihrer Stellungnahme vom 7. März 2022 (S. 3, act.157) ablehnend zur direkten Ausfahrt in die S-Strasse. Die Fachabteilung führte dazu aus, Dispositivziffer 3 der kantonalen Zustimmung vom 22. Oktober 2022 (act. 95), wonach die direkte Ausfahrt auf die Kxy nur durch Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung erfolgen dürfe, beziehe sich einzig auf schwere Fahrzeuge und damit auf Lastwagen.