Das Betriebskonzept unterscheidet zwischen PKW, Kleintransporter und (kleinen) Lieferwagen. Aufgrund der Systematik des Betriebskonzepts ist davon auszugehen, dass ein Kleintransporter von seiner Grösse her zwischen einem PKW und einem (kleinen) Lieferwagen liegen soll. Eine Fahrzeugkategorie "Kleintransporter" findet sich in den massgeblichen VSS-Normen jedoch nicht. Die im vorangegangenen Verfahren als problematisch erachtete Z-Strasse weist eine Breite von 5,20 m auf und ist somit für den Begegnungsfall PKW/LKW unter der Berücksichtigung einer einseitigen Seitenfreiheit ausreichend (vgl. RRB Nr. 2019-000593 vom 22. Mai 2019 E. 3.1).