Das Betriebskonzept hält fest, dass "einzelne Zufahrten mit Kleintransportern (täglich vor 6.00 Uhr für die Anlieferung Gastro und Gewerbe 1.–3. OG) […] über die X-Strasse" erfolgen (Betriebskonzept, S. 2, act. 85). Es ist davon auszugehen, dass diese Zufahrten ab der X-Strasse jeweils über die Y-Strasse, Z-Strasse und R-Strasse zur Bauparzelle hin erfolgen sollen und nicht über die S-Strasse und R-Strasse geplant sind. Das Betriebskonzept unterscheidet zwischen PKW, Kleintransporter und (kleinen) Lieferwagen.