Allgemeine Grundsätze, Begriffe und Elemente" vom 31. März 2019 und VSS 40 201 "Geometrisches Normalprofil; Grundabmessungen und Lichtraumprofil der Verkehrsteilnehmer" vom 31. März 2019 (§ 41 Abs. 1 lit. g und h BauV). Hierbei werden zu den massgeblichen Grundabmessungen – jeweils auf die Geschwindigkeit abgestimmt – ein beidseitiger Bewegungs- und je nach gegebener Seitenfreiheit ein Sicherheitszuschlag addiert. Das Betriebskonzept hält fest, dass "einzelne Zufahrten mit Kleintransportern (täglich vor 6.00 Uhr für die Anlieferung Gastro und Gewerbe 1.–3. OG) […] über die X-Strasse" erfolgen (Betriebskonzept, S. 2, act. 85).