Für die Anlieferung für den Gastronomiebetrieb sowie für das Gewerbe sollen Kleintransporter täglich vor 06.00 Uhr morgens über die X-Strasse zufahren und direkt auf die S-Strasse wieder ausfahren. Sollte diese Ausfahrt nicht bewilligt werden, wäre alternativ auch eine Ausfahrt über die R-Strasse möglich. Weitere Anlieferungen während des Tages (das heisst nach 06.00 Uhr morgens) sollen mit kleinen Lieferwagen über die S-Strasse und die R-Strasse erfolgen, wobei die kleineren Lieferwagen auf den Aussenstellplätzen parkieren und die Ware über den Warenlift oder den Personenaufzug ins Gebäude befördern können. Zufahrten mit LKW sollen keine erfolgen (vgl. Schreiben der Bauherrin vom