So sei insbesondere die Einmündung in die Z-Strasse wegen ungenügender Radien nicht durch LKW befahrbar. Die Z-Strasse sei für den Begegnungsfall LKW/LKW mit einer Strassenbreite von 5,20 m zu schmal, für den Begegnungsfall Personenwagen (PKW)/LKW unter Beachtung der einseitigen Seitenfreiheit knapp genügend. Einen weiteren Mangel erkannte der Regierungsrat in der Einmündung der Z-Strasse in die R-Strasse, da dort die Sichtzone durch einen gedeckten Velounterstand sowie durch Parkplätze, welche direkt an die R-Strasse grenzen, eingeschränkt war.