Vorgesehen war ein rückwärtiges Anlieferungskonzept für Lastwagen (LKW), bei dem LKW über die X-Strasse, Y-Strasse und Z-Strasse zur R-Strasse und von dieser auf die Parzelle aaa zufahren sollten. Mit Entscheid vom 22. Mai 2019, welcher durch das Verwaltungs- und das Bundesgericht bestätigt wurde, beurteilte der Regierungsrat die Erschliessung dieses Bauprojekts durch das Gebiet R.. Dabei hielt der Regierungsrat fest, bei dieser Wegführung seien diverse problematische Stellen gegeben. So sei insbesondere die Einmündung in die Z-Strasse wegen ungenügender Radien nicht durch LKW befahrbar.