Die Bauparzelle grenzt südlich an die Kxy und östlich an die R-Strasse. Sie befindet sich in der Gewerbezone R., in welcher unter anderem das D-Geschäft der Beschwerdeführerin, eine Bäckerei sowie vier grosse Ladengeschäfte von Einzelhandelsketten angesiedelt sind. Die Erschliessung des Gebiets erfolgt zum einen über die S-Strasse und die R-Strasse, zum anderen über die X-Strasse und die Y-Strasse beziehungsweise Z-Strasse. Für das Gewerbegebiet R. gilt eine Erschliessungsplanpflicht, von der die Bauparzelle jedoch nicht erfasst ist.