Die von der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt am 23. Juni 2021 erteilte und bis zum 31. Dezember 2022 befristete Rodungsbewilligung wird auf 18 Monate seit Rechtskraft des vorliegenden Entscheids verlängert. Die Ersatzaufforstung hat statt bis zum 31. Dezember 2023 innert 30 Monaten seit Rechtskraft des vorliegenden Entscheids zu erfolgen. 3.