7 von 8 In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird folgende Anpassung der baulichen Massnahmen für den ökologischen Ausgleich als zusätzliche kantonale Auflage zum Dispositiv Buchstabe A. der Zustimmungsverfügung der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 13. Juli 2021 verfügt: "Auf den im Baugesuch vorgesehenen Durchstich der Betonschwelle unter der Fussgängerbrücke ist zu verzichten, um das Feuchtbiotop am südlichen Ende des C.-Altarms zu erhalten." b) Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 2.