In Reaktion auf die Replik des Beschwerdeführers vom 3. Juni 2022 hat die Abteilung Landschaft und Gewässer BVU in ihrer Stellungnahme vom 26. August 2022 zudem vorgeschlagen, den ökologischen Ausgleich durch Verzicht auf den im Baugesuch vorgesehenen Durchbruch der Betonschwelle unter der Fussgängerbrücke weiter zu verbessern (vgl. act. 189). Damit geht zwar ein durchgängiges Rückzugsbecken für Fische verloren, es kann aber das am südlichen Ende des Altarms bestehende und zumindest bei Niedrigwasser vom Altarm abgegrenzte Feuchtbiotop erhalten werden, wie das der Beschwerdeführer gefordert hat.