Die Sektion Jagd und Fischerei der Abteilung Wald BVU hat die fischereirechtliche Bewilligung erst am 17. März 2021 in Kenntnis der revidierten Pläne für den ökologischen Ausgleich erteilt und die darin vorgesehenen Änderungen befürwortet (vgl. act. 92 f.). Das ergibt sich unmissverständlich aus der Erwähnung der mit der Revision zusätzlich geschaffenen ökologischen Aufwertungen für die Fische in der fischereirechtlichen Bewilligung. Unter anderem wird mit der vorgesehenen tieferen Ausbaggerung des Altarms dafür gesorgt, dass dieser stets mit Wasser versorgt ist und dass bei jedem Wasserstand der C. eine Verbindung zu dieser gewährleistet ist.