Der Beschwerdeführer stört sich daran, dass eine auf der Westseite des zu reaktivierenden Altarms der C. bestehende Betonmauer, die gemäss den ursprünglichen Plänen für den ökologischen Ausgleich vom 3. April 2017 durch eine Blocksteinmauer ersetzt werden sollte, gemäss den ohne seine Mitwirkung revidierten Plänen vom 8. Februar 2021 fortbestehen soll. Die Mauer sei ein unüberwindliches Hindernis für die meisten Lebewesen. Zudem sei auch die Sektion Jagd und Fischerei der Abteilung Wald BVU an der Projektänderung nicht beteiligt worden (vgl. Beschwerde, S. 3 ff., act. 114 f.).