Die Abteilung für Baubewilligungen BVU hat schliesslich die Rodungsbewilligung, die fischereirechtliche Bewilligung und die dadurch wahrgenommenen Interessen samt den unter zahlreichen Auflagen erfolgten Zustimmungen der beigezogenen Fachstellen der Departemente BKS und BVU zu einem kantonalen Zustimmungsentscheid koordiniert, welcher alle erkannten und geltend gemachten Interessen berücksichtigt und gegeneinander abwägt (vgl. Zustimmungsverfügung der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 13. Juli 2021, act. 100–105).