BVU hat in ihrer Stellungnahme aufgezeigt, dass aus Gründen des Gewässerschutzes und der diesbezüglichen rechtlichen Vorgaben auf das Bauprojekt in der geplanten Grösse nicht verzichtet werden kann und dass umfassende Abklärungen ergeben haben, dass keine Alternativen bestehen, welche die auf dem Spiel stehenden Interessen besser wahren (vgl. Stellungnahme vom 18. Januar 2022, act. 123 f.). Die Sektionen Natur und Landschaft sowie Gewässernutzung der Abteilung Landschaft und Gewässer BVU haben ferner die Landschaftsschutzinteressen und die gefährdeten Interessen von Flora und Fauna vertieft geprüft, eine Verbesserung des ökologischen Ausgleichs verlangt und auf das Bauprojekt in-