Die Kantonsarchäologie hätte es aufgrund des Risikos einer Tangierung von spätrömischen Kastellmauren begrüsst, wenn ein alternativer Standort gefunden worden wäre. Aufgrund der vorgenommenen geologischen Sondierungen auf den Parzellen aaa und bbb hat die Kantonsarchäologie dem Bauvorhaben aber unter Auflagen zustimmen können (vgl. Stellungnahme der Kantonsarchäologie vom 4. Juni 2020, S. 2, act. 49 f. sowie Stellungnahme vom 27. Januar 2022, act. 130). Die Abteilung für Umwelt