Sie haben also nicht nur die beteiligten Interessen gegeneinander abgewogen, sondern überdies sichergestellt, dass die entgegenstehenden Interessen minimiert und die positiven Effekte verstärkt werden und deutlich überwiegen. Die Kantonale Denkmalpflege BKS hat zwar festgestellt, dass sich in der Umgebung des Bauprojekts zwei Denkmalschutzobjekte befinden. Diese werden aber nicht beeinträchtigt, da die für das Regenbecken erforderlichen Bauten unterirdisch erstellt werden, nach der Erstellung also nicht mehr zusammen mit den Schutzobjekten wahrgenommen werden können.