In der Rodungsbewilligung der Abteilung Wald BVU vom 23. Juni 2021, welche dem Beschwerdeführer zugestellt wurde und die er nicht begründet beanstandet hat, wurde zudem aufgezeigt, dass keine alternativen, mildere Massnahmen zur befristeten Rodung von insgesamt 1'429 m2 Wald mit anschliessender Ersatzaufforstung bestehen. Die geschützte Ufervegetation wird bestmöglich geschont. Allerdings ist die erteilte Rodungsbewilligung bis zum 31. Dezember 2022 befristet und für die Wiederaufforstung wurde eine Frist bis zum 31. Dezember 2023 gesetzt (vgl. act. 96 f.). Infolge der Verzögerung des Bauprojekts durch die vorliegende Beschwerde können diese Fristen nicht eingehalten werden.