Vorliegend ist der Standort des neuen, grösseren Regenbeckens weitgehend durch den Standort des bestehenden Regenbeckens und die dazugehörigen Zu- und Ableitungen bestimmt. Der Stadtrat Q. hat sich überdies bemüht, zumindest das Regenbecken weitestgehend in einer Bauzone zu realisieren. Nur eine kleine Ecke des Beckens ragt über die ungenügend grosse Parzelle bbb hinaus in den bewaldeten Bereich der Nachbarparzelle aaa (vgl. Situationsplan, act. 9). Im Rahmen der nächsten Revision der Nutzungsplanung könnte allenfalls durch eine geeignete Bereinigung der Bauzonengrenze diese kleine Teilfläche auch noch der Kernzone zugewiesen werden. Für die Ableitung