"BB informiert, dass die kantonale Abteilung Landschaft und Gewässer (ALG) im Bereich des C._____ ökologische Ausgleichsmassnahmen für das projektierte Regenausgleichsbecken in R._____ angedacht hat und nimmt Vorschläge der […] Ko für solche Massnahmen zur Weiterleitung an die ALG entgegen." 3. Standortgebundenheit Die baulichen Massnahmen zur Realisierung des neuen Regenbeckens, der Zuleitung und der Ableitung in die C. sowie die baulichen ökologischen Ausgleichsmassnahmen sind zu einem erheblichen Teil ausserhalb der Bauzonen, im Gewässerraum sowie im Wald beziehungsweise in der Allgemeinen Naturschutzzone im Wald vorgesehen, was entsprechende Ausnahmebewilligungen erfordert.