Unberechtigt ist sodann der Vorwurf des Beschwerdeführers, der Stadtrat Q. habe die [...] Kommission und den Beschwerdeführer als Mitglied dieser Kommission ungenügend an der Ausarbeitung des Bauprojekts sowie der ökologischen Ausgleichsmassnahmen beteiligt und ihnen zu wenig Gelegenheit eingeräumt, ihre Interessen einzubringen. Es mag zwar zutreffen, dass die Kommissionsmitglieder nicht zu den Begehungen mit den Projektverfassern vom 21. Februar und 17. März 2017 eingeladen wurden. Aus den vom Stadtrat Q. mit der Beschwerdeantwort vom 28. März 2022 als Beilage 7 eingereichten Protokollen der 52.–54. Sitzung der [...] Kommission (vgl. act.