Erst in der Beschwerdeantwort hat der Stadtrat zu Recht argumentiert, die Finanzierung des Bauprojekts bilde nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens und gegen den vom Einwohnerrat Q. am (...) gesprochenen zweiten Verpflichtungskredit für das revidierte Baugesuch sei kein Referendum ergriffen worden; die angeblich mangelnde Kostentransparenz hätte im Rahmen eines Referendums gegen den Kreditbeschluss des Einwohnerrats gerügt werden müssen. Auch wenn die kommunale Baubewilligungsbehörde nicht jedes Argument eines Einwenders mit minimalem Bezug zum Bauprojekt detailliert beantworten muss und sich auf die entscheidrelevanten Argumente konzentrieren darf, wäre doch eine minimale Be-