Gänzlich unbeantwortet blieb aber das Argument des Beschwerdeführers im vorinstanzlichen Verfahren, das Bauprojekt entspreche weitgehend demjenigen, für welches in einer Referendumsabstimmung vom (...) der Kredit verworfen worden und die Kostentransparenz ungenügend sei. Erst in der Beschwerdeantwort hat der Stadtrat zu Recht argumentiert, die Finanzierung des Bauprojekts bilde nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens und gegen den vom Einwohnerrat Q. am (...) gesprochenen zweiten Verpflichtungskredit für das revidierte Baugesuch sei kein Referendum ergriffen worden;