Der Stadtrat erwog, alle Beanstandungen der drei Einwender im Zusammenhang mit kantonalen Belangen seien in den kantonalen Zustimmungen und Bewilligungen abgehandelt worden (vgl. Beschwerdebeilage 1, Erw. C, act. 110). Gemäss Verteiler der Baubewilligung wurde die "Zustimmung BVU und Rodungsbewilligung" den Einwendern mit der Baubewilligung zugestellt (vgl. Beschwerdebeilage 1, Verteiler, act. 110). Unklar ist, ob sie auch die fischereirechtliche Bewilligung sowie die archäologische sowie die denkmalpflegerische Zustimmung zugestellt erhielten, welche in der Zustimmung der Abteilung für Baubewilligungen BVU zumindest zusammengefasst wiedergegeben wurden.