Das erstinstanzlich bewilligte und strittige Bauprojekt sieht vor, das bestehende Regenrückhaltebecken R._____ abzubrechen und auf den Parzellen bbb und aaa ein neues, grösseres zu bauen. Gemäss dem vom Departement BVU genehmigten Generellen Entwässerungsplan (GEP) ist ein Durchlaufbecken mit einem Stapelvolumen von 300 m2 zu realisieren, wobei der Sedimentationsraum ein Volumen von mindestens 240 m2 einnimmt. Die Gesamtlänge des Beckens inklusive Ein- und Auslauf beträgt 28,90 m (Aussenmasse), wovon 21,75 m auf den Sedimentationsraum entfallen. Die Breite beträgt 8,10 m und die Höhe 4,20 m.