Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, dass die Fensterflächen sowohl für die einzelnen Zimmer wie auch für die gesamte Wohnung ohne Weiteres das vorgeschriebene Verhältnis von 1/10 einhalten. Infolgedessen kann in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Bauherrschaft festgehalten werden, dass die Wohnung im Untergeschoss genügend besonnt und belichtet ist (vgl. Stellungnahme vom 2. Mai 2022, S. 8, act. 96). Wie der Gemeinderat überdies richtigerweise ausführt, führen alle Fenster direkt ins Freie auf den vorgelagerten Sitzplatz.