Aus dem revidierten Grundrissplan B.05.3 vom 9. September 2021 (vgl. aus den kommunalen Akten, act. 82) für die projektierte Wohnung im Untergeschoss lassen sich die Bodenflächen so wie die Fensterflächen ablesen. Folglich kann Folgendes festgestellt werden: Bodenfläche Ausgewiesene Fensterfläche Vorgeschriebene Fensterfläche (1/10) Zimmer 14,00 m2 1,60 m2 1,40 m2 Wohn- und Esszimmer 29,10 m2 15,50 m2 2,91 m2