Angebot an Parkfeldern für Personenwagen" ab. Gemäss Übergangsrecht werden Baugesuche, welche vor Änderung der Verordnung am 25. August 2021 hängig waren, nach altem Recht beurteilt, ausser das neue Recht wäre für die Gesuchstellenden günstiger (§ 63 Abs. 1 lit. a BauV). Nach VSS 40 281 Ziff. 9 ist pro Wohnung oder pro 100 m2 Bruttogeschossfläche (BGF) ein Parkfeld für die Bewohner vorzusehen. Für Besucher sind zuzüglich 10 % einzuplanen (Ziff. 9.1). Als Rundungsregel gilt, dass erst am Schluss der Berechnungen, nach der Summenbildung, auf das nächste ganze Parkfeld aufgerundet wird (Ziff. 9.3 VSS 40 281). Die massgebende BGF wird in Ziff.