Wird nur ein Teil des Gebäudes beschattet, so muss dieser Umstand bei der Beurteilung berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_240/2016 vom 5. Januar 2017 E. 5.2, BVURA 16.574 E. 3.1). Eine partielle Beschattung wird nicht gleich gewichtet wie eine absolute Beschattung. 6.3