7 von 12 Gemäss § 6 BNO dürfen Gebäude in der WG 2-Zone die Gesamthöhe von 13 m nicht überschreiten. Wie die Bauherrschaft und der Gemeinderat richtigerweise ausführen, beträgt die Höhe der projektierten Baute genau 13 m (vgl. Stellungnahme vom 2. Mai 2022, S. 6, act. 98; Beschwerdeantwort des Gemeinderats vom 4. April 2022, S. 5, act. 83). Dies ist auch auf den Plänen B.05.8, B.05.9, B.05.10 und B.05.11 (act. 9–act. 12) ersichtlich. Die Gebäudehöhe entspricht somit den Vorschriften der BNO und ist nicht zu beanstanden.