In der Legende des Zonenplans wird die WG 2-Zone zwar als "Wohn- und Gewerbezone 2 Geschosse" aufgeführt. Jedoch wird die Bezeichnung einzig an dieser Stelle verwendet; in der gesamten BNO wird im Übrigen konsistent die Bezeichnung "Wohn- und Gewerbezone 2" gebraucht. Weder die Zonenvorschriften (§ 6 BNO) noch die Vorschrift für die WG 2-Zone (§ 11 BNO) schreiben eine bestimmte Geschosszahl vor. In Übereinstimmung mit den gemeinderätlichen Ausführungen ist daher festzuhalten, dass es sich hierbei einzig um einen Redaktionsfehler handelt (vgl. Beschwerdeantwort des Gemeinderats vom 4. April 2022, S. 4, act. 84).