3 von 12 Das sondernutzungsplanerische Instrument des Gestaltungsplans dient in erster Linie der unter städtebaulichen, architektonischen, wohnhygienischen sowie landschaftlichen Aspekten optimalen Überbauung eines bestimmten Gebiets. Für diesen Perimeter wird damit eine Spezialbauordnung geschaffen, die von der Regelbauweise, also der Rahmennutzungsplanung, abweichen darf (CHRIS- TOPH FRITZSCHE/PETER BÖSCH/THOMAS WIPF, Zürcher Planungs- und Baurecht, Bd. I., 6. Aufl., Wädenswil 2019, S. 179).