Für die Ermittlung des mittleren Grundwasserspiegels wurden im Rahmen des erstellten zweiten geotechnischen Berichts weitere Messungen in den Piezometerrohren auf der Bauparzelle sowie Pegelaufzeichnungen der Trinkwasserfassung E._____ beigezogen. Soweit der Beschwerdeführer in seiner Replik ausführt, der Bericht sei widersprüchlich, denn einerseits werde ausgewiesen, dass der Wasserspiegel bei den Nachmessungen in einer Tiefe bei Kote 375,69–375,97 m.ü.M. eingestellt habe und andererseits werde aber festgehalten, dass der Mittelwasserspiegel bei ca. 374 m.ü.M. liegen würde, so zielt seine Rüge ins Leere (vgl. Replik, Rz. 37, 39, act. 125).