Aufgrund dessen sei damit zu rechnen, dass der mittlere Grundwasserspiegel höher liege (vgl. Beschwerde, S. 4 f., act. 67 f.). Da die Baute im Gewässerschutzbereich Au projektiert sei und mitten ins Grundwasser reiche, sei sie nicht bewilligungsfähig (vgl. Beschwerde, S. 5, act. 67). 2.2