Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport und Autolift auf Parzelle aaa. Diese befindet sich gemäss dem Bauzonenplan zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde R._____ (von der Gemeindeversammlung R._____ beschlossen am (...), vom Regierungsrat genehmigt am (...)) in der Wohn- und Gewerbezone 2 Geschosse (WG 2). Diese Zone befindet sich im Grundwasserschutzbereich Au. Die Parzelle grenzt im Südosten an die Bachparzelle ddd. Das streitbetroffene Areal liegt innerhalb des kommunalen Überbauungsplans "H._____". Projektiert ist ein Gebäude mit einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss, zwei Obergeschossen und einem Dachgeschoss.