Ein milderes Mittel mit dem gleichen Erfolg ist also nicht erkennbar. Schliesslich muss die gewählte Massnahme für den Privaten auch zumutbar sein. Es ist deshalb eine wertende Abwägung vorzunehmen, welche im konkreten Fall das öffentliche Interesse an der Massnahme und die durch ihre Wirkungen beeinträchtigten privaten Interessen der Betroffenen miteinander vergleicht.